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§57a Überprüfung

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§57a Überprüfung aller Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Alle notwendigen Punkte, die vom Gesetzesgeber vorgeschrieben sind, werden mit Hilfe modernster Geräte sorgfältig überprüft.

 

Bremsen, Spureinstellung, Radaufhängung, Abgaswerte oder Reifen müssen verlässlich "arbeiten" um Ihre Sicherheit auf der Straße gewährleisten zu können.

 


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